Presse

Ruhr-IHKs zur Entscheidung des RVR-Verbandsversammlung

Erarbeitungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte ist positives Signal. / Bei Regionalplanung muss der Druck auf dem Kessel bleiben.
Die Industrie- und Handelskammern des Ruhrgebiets (IHKs) begrüßen die Entscheidung der RVR-Verbandsversammlung zum Erarbeitungsbeschluss des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte. Aufgrund der Verzögerungen bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr wurde der nun vorgelegte Teilplan zeitlich vorgezogen.
„Gerade in dieser konjunkturell äußerst schwierigen Zeit ist es ein positives Signal, dass die Voraussetzungen für neue Gewerbe- und Industriegebiete geschaffen werden. Damit wird der Grundstein für wirtschaftliche Entwicklung im Ruhrgebiet gelegt, wenn es nach der Krise wieder aufwärts geht“, erläutert Dr. Gerald Püchel, Hauptgeschäftsführer der derzeit federführenden IHK zu Essen.
Die IHKs haben sich intensiv in den Prozess zum Regionalplan Ruhr eingebracht. Eine Forderung lautete, Betriebsansiedlungen auf regionalen Kooperationsstandorten, die kleiner als acht Hektar sind, zu ermöglichen. Dieser Forderung der IHKs wird in dem aktuell vorliegenden Teilplan Rechnung getragen. Die Ansiedlungsschwelle wurde nun auf fünf Hektar abgesenkt. „Das ermöglicht nun auch kleineren Betrieben, sich auf den Kooperationsstandorten anzusiedeln. So kann die wirtschaftliche Dynamik zusätzlich stimuliert werden“, zeigt Dr. Püchel sich zufrieden.
Die IHKs drängen darauf, bei der Regionalplanung den Druck auf dem Kessel zu lassen, mehr Wirtschaftsflächen auszuweisen und intensiv an dem Verfahren zum Regionalplan Ruhr insgesamt weiterzuarbeiten. Schließlich stelle dieser die Weichen dafür, wie sich das Ruhrgebiet in Zukunft entwickeln kann.

Veröffentlicht am 15. Juni 2020